Hallenordnung
"ich möchte hier gerne Klettern, was muss ich beachten?" Benutzungsordnung der Kletterhalle Peißenberg
Öffentlicher Zutritt, für den diese Benutzungsordnung gilt, besteht nur zu den ausgeschriebenen Öffnungszeiten. Darüber hinaus wird die Halle für Kletterkurse, Schulklettern oder zu geschlossenen Veranstaltungen verschiedenster Gruppen genutzt: hier besteht kein allgemeines Zutritts- und Benutzungsrecht. (2) Ernstcharakter des Kletterns (3) Wer darf Klettern |
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♦ | in offensichtlichen Fällen kann der Hallendienst ein "wegen Überfüllung geschlossen" verkünden und den Zutritt weiterer Besucher unterbinden. |
♦ | die Nutzung der Halle und ihrer Einrichtungen ist kostenpflichtig. Nur wer die Eintrittsgebühr gemäß der ausliegenden Preisliste entrichtet hat, ist dazu berechtigt. |
♦ | zudem darf eigenständiges Sichern und Klettern nur von Besuchern ausgeübt werden, die dazu erforderliche Sicherheitsmethoden und -standards nicht nur kennen, sondern auch in der Praxis beherrschen. Aufgabe oder Absicht einer Benutzungsordnung ist es definitiv nicht, entsprechende Inhalte umfänglich zu beschreiben oder Fehlerhaftes zu verbieten. Vielmehr ist es das Ziel einer - zur Nutzung der Kletterhalle Peißenberg vorausgesetzten - kletterischen Ausbildung, relevante Sicherheitsstandards in zumindest ausreichendem Maß zu vermitteln. |
♦ | Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung und unter Betreuung hinreichend geschulter Erwachsener bouldern oder klettern. Die Erwachsenen sind auch für das Einhalten von Pkt. (2) verantwortlich. |
♦ | Jugendliche ab 14 Jahren dürfen auch ohne Begleitpersonen selbstständig bouldern und klettern, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung von Erziehungsberechtigten vorliegt. |
(4) Unzureichendes Sicherungskönnen
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♦ | Griffe können sich ohne Vorwarnung drehen oder gar brechen und zumindest in Teilen herabfallen und so im Einzelfall erhebliche Verletzungen nach sich ziehen. |
♦ | jeder Besucher wird gebeten, etwaige, nicht fest sitzende Griffe umgehend an der Theke zu melden. |
♦ | Sturz oder Fehlverhalten Dritter können erhebliche Verletzungen heraufbeschwören. |
♦ | Gegenstände, die als Stolperfallen wirken können oder bei Sturz verletzungsträchtig sind, haben im Kletter- oder Boulderbereich nichts verloren. Obwohl regelwidrig durch Dritte verschuldet, kann der Betreiber für resultierende Unfälle nicht einstehen. |
(6) Ja! |
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♦ | die Mindestlänge eines Kletterseils für die Kletterhalle Peißenberg beträgt 30 m. |
♦ | alle Zwischensicherungen einhängen. |
♦ | Die sportliche Aktivität steht im Vordergrund. Während einer Kletterpause das Seil nicht abzuziehen, Fallschutzmatten zu (Langzeit-) Liegeflächen umzuwandeln, u.a.m. sind Beispiele für mangelnde Rücksichtnahme. Hallenbenutzer, die sich daran stören, sind erstmal im Recht: zieht‘ im genannten Beispiel das Seil daher ruhig ab. |
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♦ | seilfreies Klettern ausschließlich im Boulderbereich oder an den Kletterwänden maximal bis zur Höhe des ersten Hakens („Höhe“ meint hier „Greifhöhe“). |
♦ | nur geschultes Hallenpersonal darf Griffe, Haken, Expressen u.a.m. anbringen, festziehen, verändern oder entfernen. |
♦ | Sturzübungen nicht ohne Beisein und Betreuung eines Übungsleiters. |
♦ | Abstellen von Fahrrädern, Gläsern und Glasflaschen im Kletterbereich. |
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♦ | Mitnehmen von Tieren in Thekenbereich, Kletterbereiche oder die begleitenden Räume (z.B. Duschen, Umkleiden). |
♦ | barfuß, in Socken oder mit Straßenschuhen zu klettern. |
Auf persönliches Eigentum ist selbst zu achten. Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Das Hausrecht über die Kletterhalle übt der Betreiber durch eine von ihm beauftragte Person (Hallendienst) aus. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden. Mit Eintritt in die Kletterhalle erkennt der Nutzer die Benutzungsordnung an und stimmt dieser zu. Vielen Dank für das Verständnis und - das steht im Mittelpunkt - unfallfreies Klettern und viel Spaß bei uns! |